NEUIGKEITEN AUS UNSERER SCHULE

[16.08.20] COVID-19: Verfahren im Verdachtsfall einer Infektion

Zurzeit treten an vielen Schulen in NRW Verdachtsfälle auf eine Infektion mit dem Coronavirus auf. Auch in unserer Schule gibt es einen Verdachtsfall – z.Zt. besitzen wir noch keine Kenntnis über eine positive Testung eines Schülers/einer Schülerin oder eines Kollegen/einer Kollegin.

Da aber viele Unsicherheiten diesbezüglich bestehen, hier noch einmal Informationen zum Verfahren:

Wenn wir Kenntnis von einem Verdacht auf Infektion erhalten, setzen wir uns sofort mit dem Gesundheitsamt in Verbindung. Dieses entscheidet, in welchem Umfang Schülerinnen und Schüler nach Hause entlassen werde. Im aktuellen Fall wurden eine Klasse und ihre Klassenlehrer umgehend nach Bekanntwerden des Verdachtes nach Hause entlassen. Diese Vorsichtsmaßnahme gilt bis zum Eintreffen des Testergebnisses des/der Betroffenen (im aktuellen Fall bis einschließlich Montag).

Es ist wichtig, dass die Klassenlehrer und die Schulleitung sehr schnell über mögliche Verdachtsfälle informiert werden, damit auch wir schnell reagieren können.

Im Falle einer positiven Testung des Verdachtsfalles oder dem positiven Ergebnis einer Testung, die ohne Symptomatik vorgenommen wurde, entscheidet wiederum das Gesundheitsamt über das weitere Vorgehen.

Inzwischen hat sich ein Großteil des Kollegiums der Gesamtschule Barmen freiwillig testen lassen.

Wir bewundern unsere Schülerinnen und Schüler, die sich weitgehend wirklich heldenhaft den Gegebenheiten stellen und die Vorschriften befolgen.

Mit Umsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme werden wir weiterhin durch die Zeit kommen.


Bettina Kubanek-Meis und Arne Brassat