[06.08.20] COVID-19: ERGÄNZENDE INFOS ZUR MASKENPFLICHT
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- Veröffentlicht: Donnerstag, 06. August 2020 08:12
Uns erreichten Fragen zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern, die aus gesundheitlichen Gründen im Unterricht keine Maske tragen können. Das Ministeriumspapier sieht für diesen Fall in einem engen Rahmen Ausnahmeregeln vor (Schreiben des Ministeriums vom 3. August 2020, Kapitel "Mund-Nasen-Schutz" und "Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern"). In jedem Fall muss eine relevante Vorerkrankung existieren, die die Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf bei Infektion erhöht. Dies muss der Schule gegenüber dargelegt werden – u.U. auch mit einem ärztlichen Attest. Je nach Fallzahlen in einer Klasse wird dafür gesorgt, dass der/die Betroffene im Präsenzunterricht unter Wahrung des Abstandsgebotes (1,5m) teilnehmen kann oder es wird ein Distanzunterricht angeordnet. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.