Mitwirkungsgremien

Das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sieht für die Schulen eine föderative Struktur vor. Wichtige Entscheidungen verlangen stets das Einverständnis eines oder mehrerer Mitwirkungsgremien.

Die gesamte Struktur einer Schule ist durchzogen von Ebenen der Mitwirkung, sie ist in höchstem Maße willkommen und gewollt.

Die Gremien beraten intern und entscheiden über Belange, die nur die jeweilige Teilgruppe der Schulgemeinschaft betreffen – Lehrer/-innen, Eltern und Schüler/-innen sind aber auch in obersten Entscheidungsgremium, der Schulkonferenz, vertreten.

Die offiziellen Mitwirkungsgremien einer Schule sind:

 

Die Lehrerkonferenz
Ihr gehören alle Lehrkräfte (auch Referendare) und die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Landesdienst stehen, einer Schule an. Die Lehrerkonferenz entscheidet zum Beispiel über (Auszug aus dem Schulgesetz):
- Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen,
- Grundsätze für die Verteilung der Sonderaufgaben auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters,
- Grundsätze für die Lehrerfortbildung auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters,
- Vorschläge an die Schulkonferenz zur Einführung von Lernmitteln,
- weitere Angelegenheiten, die (...) unmittelbar die Lehrerinnen und Lehrer (...) betreffen.

Die Lehrerkonferenz entsendet Kolleginnen und Kollegen in die Schulkonferenz.

 

Die Schülervertretung
Die Schülervertretung nimmt die Interessen der Schülerinnen und Schüler wahr. Sie vertritt insbesondere deren Belange bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule und fördert ihre fachlichen, kulturellen, sportlichen, politischen und sozialen Interessen. Sie kann sich durch die Mitwirkung in den Gremien an schulischen Entscheidungen beteiligen sowie im Rahmen des Auftrags der Schule übertragene und selbstgewählte Aufgaben durchführen und schulpolitische Belange wahrnehmen.
Auch die Schülervertretung entsendet Schülerinnen und Schüler in die Schulkonferenz.

 

Die Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft ist die Vertretung der Eltern und Erziehungsberechtigten an einer Schule. Ihr gehören die gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihre Vertretungen an.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.

 

Das Gremium, welches alle wichtigen Entscheidungen für eine Schule fällt, ist die Schulkonferenz.

In Nordrhein-Westfalen setzt sich die Schulkonferenz paritätisch aus Mitgliedern der Schulgemeinschaft zusammen. Das Schulgesetz sieht für Schulen einer Größe der Gesamtschule Barmen 18 Mitglieder vor. Die Schulkonferenz der Gesamtschule Barmen hat die gesetzliche Möglichkeit der Erhöhung der Mitgliederzahl in Anspruch genommen und umfasst 21 Mitglieder – je sieben Mitglieder aus den zuvor genannten Gremien. Die Schulleiterin sitzt der Schulkonferenz vor, ihr Stellvertreter ist beratendes Mitglied – sie haben kein Stimmrecht – nur bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Schulleiterin den Ausschlag. Weitere beratende Mitglieder sind die SV-Verbindungslehrerinnen und -lehrer.

Die Schulkonferenz entscheidet uunter anderem in folgenden Angelegenheiten (reduzierter Auszug aus dem Schulgesetz):
- Schulprogramm
- Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung,
- Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern,
- Festlegung der beweglichen Ferientage,
- Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage,
- Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen (...),
- Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen,
- Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind,
- Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
- Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen,
- Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring,
- Schulhaushalt,
- Mitwirkung beim Schulträger,
- Erlass einer Schulordnung,
- Empfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung.

Die Schulkonferenz tagt drei- bis viermal im Schuljahr.

 

Viele Themen, über die die Schulkonferenz berät, sind auch in anderen Mitwirkungsgremien der Schule diskutiert worden. Diese, vom Schulgesetz her vorgesehenen Gremien sind die Fachkonferenzen sowie die die Klassenkonferenzen bzw. die Klassenpflegschaft.

 

Fachkonferenzen
Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung.
Die Fachkonferenz entscheidet in ihrem Fach insbesondere über Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit und ur Leistungsbewertung.

 

Klassenpflegschaft
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen. Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist.